Welcher SAM ist beim Bruchsaler TÜV?

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    Welcher SAM ist beim Bruchsaler TÜV? #
    geschrieben von: Bernd Rische user status icon global
    Datum: 23. Oktober 2006 11:07

    Hallöchen,

    wieder einmal eine Suchmeldung von mir :hot:

    Wer versucht gerade seinen schwarzen SAM beim Bruchsaler TÜV vor zuführen? :confused:
    Mir entgeht nichts :joke:
    Aber Spass beiseite, wer weiß welcher SAM hier zugelassen werden soll bzw.
    ein TÜV Gutachten machen läßt.

    Bitte meldet euch, da vielleicht noch dringende Hilfe benötigt wird.
    Daher sollte auch evtl. Verkäufer aus der Schweiz sich bei mir melden,
    falls in der letzten Zeit ein SAM nach Deutschland verkauft wurde.

    Bis denne

    Berny
    (der nächste SAM bekommt hoffentlich diese Woche noch eine deutsche Zulassung :D )

    #1095
    imported_Berny
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    Re: Welcher SAM ist beim Bruchsaler TÜV? #
    geschrieben von: Thomas Alt
    Datum: 24. Oktober 2006 09:40

    Hallo.

    Wir haben im Moment einen SAM in der Region Freiburg b.B beim TÜV. Dieser wurde offenbar auf Herz und Nieren geprüft un nach allen Regeln des TÜV abgenommen (fast) wir bekommen jetzt noch den Prüfbericht des Dynamic Testcenters wo der SAM die Schweizer Typenzulassung erworben hat. Darin ist für den TÜV belegt dass die Bremsen nach der für die EU massgebenden Norm EWG 93/14 geprüft wurden und demnach für den EU-Raum die Bremsbestimmungen erfüllt sind. Verschiedene andere Normen (EM Abschirmung usw.) sind für Fahrzeuge ab 2003 Vorschrift, der SAM mit Jahrgang 2001 kommt hier davon.

    Der Hauptteil der bisherigen Umbauten ist klar das erweitern der rückwärtigen Leuchten um eine Nebelschlussleuchte und ein Rückwärtsfahrlicht. Des weiteren hätte der TÜV ja gerne, dass man die Beleuchtung des Nummernschildes abdeckt. Schade!

    Gruss
    Thomas Alt
    EFS Elektro-Fahrzeug-Service
    Mülhauserstrasse 48
    4056 Basel

    Tel. +41 61 385 66 66
    Fax. +41 61 385 66 67

    [www.efs-bs.ch]

    #1096
    imported_Berny
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    Re: Welcher SAM ist beim Bruchsaler TÜV? #
    geschrieben von: Bernd Rische user status icon global
    Datum: 24. Oktober 2006 12:10

    Hallöchen,

    vielen Dank für die Hintergrund Informationen.
    Die Norm-Nr. kannte ich noch nicht.

    Es geht halt darum, dass ich in Deutschland meistens zur Zulassung gefragt werde,
    da man mich als Experten für die Zulassung in D auserkoren hat :rp:
    Ich habe mittlerweile einige SAM bis zur Zulassung betreut,
    entweder per Ferninformationen (gell Ecki :cheers: )
    bzw. an einigen SAMs auch mitgeholfen die Umbauten zu machen
    (wie eben bei dem aktuellsten der die Woche noch nach TBB fährt).
    Man kann sich die Mühe mit den Gutachten in Deutschland sparen, wenn man einen
    von den mir bekannten 2 TÜVs nimmt, die schon einen SAM zugelassen haben.

    Ich habe nur eine Information bzw. Anfrage vom TÜV Bruchsal bekommen,
    dass dort eben ein schwarzer SAM ohne Papiere stehen würde. 😮
    Ich habe meinen KFZ-Schein bereits zum TÜV geschickt.
    Aber je nach Problemen könnte ich eben von dem aktuellen SAM noch Unterlagen vielleicht zur Verfügung stellen. Ich müßte nur wissen
    ob noch Fragen offen sind oder nicht.
    Denn wenn ein weiterer TÜV die erst Abnahme in Deutschland macht, wäre es auch nicht schlecht. :spos:

    Bis denne

    Berny
    (SSG-D ;-))

    #1097
    imported_Berny
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    Re: Welcher SAM ist beim Bruchsaler TÜV? #
    geschrieben von: Ekkard Miedke
    Datum: 25. Oktober 2006 17:49

    Hi Bernd,

    quod erat demonstrandum!

    Selbst per Fernanleitung von Dir war das TÜV-Vollgutachten und die Zulassung/Versicherung ein Kinderspiel.

    Von Hohnelohe nochmals liebe Grüße und vielen Dank.

    Und sollte es nicht rübergekommen sein, ich glaube in Karlsruhe und Umgebung, also Baden, trinkt man Viertele, dazu bist Du/ seid Ihr natütlich eingeladen.
    Das müssen wir mal festzurren! Würde mich freuen Euch nicht erst wieder in Dortmund oder München zu sehen.

    Liebe Grüße

    Ekki

    #1098
    imported_Berny
    Mitglied

    Re: Welcher SAM ist beim Bruchsaler TÜV? #
    geschrieben von: Thomas Alt
    Datum: 26. Oktober 2006 09:16

    Hallo an alle deutschen SAM-Fans (und solche die es noch werden wollen ;-) )

    Der nächste SAM ist gestern vom TÜV Freiburg zugelassen worden. Nach allen Regeln der Kunst wie man sagen kann. Wir sind dabei eine Mappe mit den Fahrzeugbriefen und dem ursprünglichen Prüfbericht zur schweizer Typenzulassung zu schnüren. Darin sollten alle verlangten und notwendigen Belege für die EU-kompatibilität (vorallem die Bremsen siehe EWG 93/14 undsoweiterundsoweiter) drin sein. Wir versuchen das moglichst sorgfältig und wasserdicht zu machen. Zusätzlich, und da sind die bereits in Deutschland ansässigen (und juristisch begabten) SAM-Fans angesprochen, wäre es gut die Rechtslage für den Weiterbetrieb bereits in DE zugelassener Fahrzeuge zu klären. Sprich: Wenn jemand einen SAM zwar zugelassen bekommen hat, das aber doch nicht so ganz den Vorschriften entsprechend (Beleuchtung usw.), kann/darf der TÜV dann die wieder aufheben?

    GreeZ & ThanX
    Thomas Alt
    EFS

    #1099
    imported_Berny
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    Re: Welcher SAM ist beim Bruchsaler TÜV? #
    geschrieben von: Sir Drake user status icon global
    Datum: 26. Oktober 2006 12:26

    Hallo Thomas,

    veieln Dank für dein Engagement, damit die SAM-Gemeinde in D vieleicht ein klein wenig größer wird.

    Das Thema mit dem TÜV ist heikel. Ich habe ein bißchen telefoniert und Kontakte angezapft. Es ist wohl so, dass auch nachträglich eine Zulassung wieder rückgängig geamacht werden kann: z.B. wegen schwerer Mängel. Es würde dann eine erneute Abnahme bedeuten. Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich, denn wer sollte diese Vorführung veranlassen. Die Polizei ist mit dem SAM unerfahren und wer die Papiere dabei hat, wird auch kein Problem haben, auch wenn z.B. wie bei mir bemängelt, die Sonnenblende fehlt. Die Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften ist aber sehr sensibel. Gerade in dieser Jahreszeit werden viele Polizeikontrollen zu diesem Thema gemacht und dazu wissen die Beamten auch genau was vorgeschreiben ist. Auch hier wäre die Konesquenz, dass man den SAM nochmals vorführen muss, allerdings wird dann nur der beschriebene Mangel kontrolliert.
    Bei der erneuten TÜV-Prüfung (2 Jahre später) kommt dann das, was wohl noch einige tun müssen, die neue Fahrgestellnummer muss eingeschlagen werden und die alte muss ausge“X“t werden.
    Zu der Zulassung gehören auch noch z.B. Bescheinigungen zur Splitterffreiheit der Karosserie, oder als Ersatz eine Ausnahmebescheinigung.

    Habe selbst viele Tipps für die Zulassung von Bernd bekommen und das Ergebnis beim TÜV TBB: Das Vollgutachten hat inkl. einer 10 – 15 minütigen Probefahrt
    max. 1 Stunde gedauert und ich konnte mit Schein und SAM auf dem Anhänger wieder vom Hof rollen.
    Der Grund dafür, dass man in TBB so gut informiert ist, liegt daran, dass an der FH Würzburg-Schweinfurt eine Diplomarbeit für die Entwicklung einer anderen Karosse für den SAM vergeben wurde, Dazu wurden dort 2 SAM angescgafft und diese mit profeesoraler Hilfe über den TÜV TBB abgenommen.

    Hier die Infos dazu: [www.karoline-brueckner.de]

    Liebe Grüße

    Ekki

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