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9. Juli 2018 um 20:17 Uhr #408imported_BernyMitglied
Steuerbefreiung SAM #
geschrieben von: Roland Schulé user status icon global
Datum: 07. Juli 2011 09:37Als ich im März meinen neuen SAM II anmeldete, kam kurz darauf der Steuerbescheid über 22 EUR. Ich war ja darauf vorbereitet, denn Karsten Kley hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung seit dem Sommer 2010 nur für Elektro-Pkw, aber nicht für Elektro-Leichtkraftfahrzeuge gilt.
Dennoch habe ich Einspruch erhoben, zwar ohne Aussicht auf Erfolg, stattdessen mit der Bitte, meinen Einspruch an die höheren Etagen der Finanzverwaltung weiterzureichen. Mein Argument war, dass ein Elektro-Leichtkraftfahrzeug ja noch weniger Antriebsenergie als ein Elektro-Pkw benötigt und deshalb noch umweltfreundlicher und förderungswürdiger sei.
Zu meiner Überraschung erhielt ich nun einen geänderten Steuerbescheid mit der Steuerbefreiung. SAM wurde nun nicht mehr als „Fahrzeug mit Elektroantrieb“ sondern als „Personenkraftwagen“ geführt.
Also: Einspruch erheben lohnt sich, Rolandsmart electric drive, ex SAM EV II 105, ex TWIKE 160, LEMnet 1808
9. Juli 2018 um 20:17 Uhr #2466imported_BernyMitgliedRe: Steuerbefreiung SAM #
geschrieben von: Andreas Friesecke user status icon global
Datum: 07. Juli 2011 09:45Hmmmm…..
….und dann hast Du immer noch einen günstigen Versicherungstarif? Oder ist der jetzt auch wie beim PKW?
Gruß
Andreas9. Juli 2018 um 20:17 Uhr #2467imported_BernyMitgliedRe: Steuerbefreiung SAM #
geschrieben von: Andreas106 user status icon global
Datum: 09. Juli 2011 12:56Hallo Roland,
war bei mir ähnlich. Das Finanzamt hat auch zunächst die 22.- Euro abgebucht. Bei uns genügte aber ein Anruf um die Sachlage zu klären.
Gruß
AndreasSAM EVII 106
Spritmonitor.de
9. Juli 2018 um 20:18 Uhr #2468imported_BernyMitgliedRe: Steuerbefreiung SAM #
geschrieben von: Roland Schulé user status icon global
Datum: 14. Juli 2011 08:53Hallo Andreas,
SAM war von der Versicherung (HUK Coburg) von vornherein als Pkw eingestuft worden. Im Gegensatz zu meinem TWIKE habe ich auch keinen Pauschalbeitrag mehr, sondern einen Prozentsatz nach Schadenfreiheitsklasse.
Interessant dabei: Obwohl das TWIKE immer gleiche Versicherungsbeiträge kostete, wurden „im Hintergund“ die Schadenfreiheitsklassen mitgezählt. Das konnte ich jetzt beim Umstieg auf den SAM nutzen.
Gruß, Rolandsmart electric drive, ex SAM EV II 105, ex TWIKE 160, LEMnet 1808
9. Juli 2018 um 20:19 Uhr #2469imported_BernyMitgliedRe: Steuerbefreiung SAM #
geschrieben von: SAM xx user status icon global
Datum: 23. Juli 2011 16:09Glück gehabt, dass dein Finanzamt mitgespielt hat
Ich muss die 22 ¤ zahle.
Fakt ist das die Steuergesetzgebung einen Personenkraftwagen nach einer EWG-Richtlinie versteuert.
Wer unter Wiki Personenkraftwagen sucht erkennt, dass das EWG einen Personenkraftwagen als Fahrzeug mit mindestens 4 Rädern definitert.
Wenn eure SAM´s als Personenkraftwagen zugelassen sind braucht ihr in den Umweltzonen aber auch eine Plakette sonst gibt´s ein Ticket, da diese Zonen für Personenkraftwagen gelten!!Zu dem bescheuerten Thema hab ich sogar Herrn Röttgen „Verkehrsministerium “ angeschrieben und tatsächlich eine Antwort bekommen. Darin hieß es, ja ich habe Recht damit dass die derzeitige Lösung und die Umsetzung der Finanzämter schwachsinnig ist und derzeit über eine Neuregelung „nachgedacht würde“.
Wollt noch den Weg gehen, wie die deutsche / europäische Gesetzgebung das „RAD“ definiert, immerhin hat SAM ja auch ein Lenkrad, somit also 4 Räder.
Hab´s dann aber gelassen bevor mein richtiger PKW dann als LKW besteuert wird wegen Lenkrad, Kurbelwellenrad, ungezählten Getriebrädern ……:hot: und hab dann Zähneknirschend GEZahlt. -
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