Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild?

Startseite Foren Alte Forums Beitraege Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild?

  • Dieses Thema ist leer.
Ansicht von 8 Beiträgen – 1 bis 8 (von insgesamt 8)
  • Autor
    Beiträge
  • #265
    imported_Berny
    Mitglied

    Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? #
    geschrieben von: Ekris user status icon global
    Datum: 20. August 2008 08:37

    Hallo,

    ich habe gerade meinen Sam (No23 lebt) in München TÜV abnehmen lassen.
    auch meinerseits eine Empfehlung für Herrn Schreiber TÜV-Süd, München Ridlerstraße, sehr nett und kompetent.
    Abnahme mit ‚geringerm Mangel‘ für nicht bauartgenehmigte Seitenscheiben und nicht fahrzeugfeste Blinker. Ein Rückfahrscheinwerfer wurde gar nicht erwähnt. Dazu Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenbefreiung vorn.

    Jetzt zickt meine Zulassungsstelle und will die Ausnahmegenehmigung für die Kennzeichenbefreiung nicht erteilen sondern möchte, dass ich vorne ein Kennzeichen dranschraube. Nun werde ich die Zulassung anderswo probieren in der Hoffung auf verständnissvollere und kunstliebendere Zulassungsleute.

    Dazu meine Frage:

    Sind sonst alle Sams einheitlich mit ohne Kennzeichen vorn zugelassen?
    Vielleicht mag der eine oder die andere sich dazu äußern?

    Gruß

    christoph

    #1733
    imported_Berny
    Mitglied

    Re: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? #
    geschrieben von: R.M user status icon global
    Datum: 20. August 2008 10:22

    Hallo

    da hilft oft der Hinweis daß der Anbau eines vorderen Nummernschilds eine erhebliche Verletzungsgefahr bei einem Unfall darstellt, biegen um es der Karosserie anzupassen darf man ein Nummernschild nämlich nicht.

    Den EL-Fahrern gehts ähnlich.

    Gruß

    Roman

    #1734
    imported_Berny
    Mitglied

    Re: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? #
    geschrieben von: bm3 user status icon global
    Datum: 20. August 2008 23:28

    Hallo,

    finde ich ja ganz witzig, wo man denn überhaupt herleitet dass vorne ein Nummernschild gebraucht wird.
    Von der Radarkontrolle ? Wäre mir eine Ehre mal mit SAM geblitzt zu werden.
    Mit dem gleichen Recht könnte man auch für jedes Zweirad vorne eines fordern.
    Ist auch lustig, dass man sich da in Deutschland wiedermal uneinig zu sein scheint.
    Ich hab auf jeden Fall keins und bekomme auch keins.

    Viele Grüße.

    Klaus

    #1735
    imported_Berny
    Mitglied

    Re: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? #
    geschrieben von: Bernd Rische user status icon global
    Datum: 26. August 2008 00:07

    Hallöchen,

    ob ein SAM vorne ein Kennzeichen hat oder nicht, ist eben ermessen Spielraum des Landratsamtes. 😮
    Denn die SAMs sind eben in Deutschland als Kraftfahrzeug (kein Motorrad) eingestuft und die sind laut
    STVO meines Wissen mit 2 Kennzeichen auszustatten. :(

    Ich kann sagen, daß Karlsruhe, Freiburg und in der Gegend von Lorsch (Darmstadt) keins gebraucht wird.:spos:
    Dafür die Würzburger aber meines Wissen nach eben schon eins brauchen.

    Ich würde aber einfach nochmal mit dem Amtsleiter bei euch anfragen,
    denn der TÜV hat dir ja bescheinigt, daß du vorne gar keins befestigen kannst. :hot:
    Ein Klebekennzeichen ist ja auch nicht möglich, da die Wölbung zu Groß ist und
    somit nicht mehr aus 30° komplett lesen kannst, genauso die auch auf PE nicht halten.

    Bis denne

    Berny
    (SAM No. 040 / EVT 168 / ELMOTO / TWIKE 680 / Innoscooter Retro L / Citroên C-Zero)

    #1736
    imported_Berny
    Mitglied

    Re: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? #
    geschrieben von: SAM15.Jan user status icon global
    Datum: 26. August 2008 10:47

    Ganz Recht Bernd,

    Meine Erfahrung hiermit:
    Im Kreis Segeberg (SE) wurde mir dieses gestern im Rahmen einer Ausnahmeregelung wie folgt
    im Fahrzeugschein bestätigt: „Ausn. gem. §47FZV Erf. f. §10 ohne ford. amtl. Kennz.“
    Die Zulassungsstelle am Wohnort hat dieses in der Hautpverwaltung beantragt, nach einer
    Woche wurde es bestätigt und eingetragen. Die Gebühr betrug EUR 90,00.
    Gleichso unkompliziert lief es im selben Verfahren mit der fehlenden Leuchtweitenregulierung.

    LG

    #1737
    imported_Berny
    Mitglied

    Re: Samzulassung mit/ohne LWR? #
    geschrieben von: Bernd Rische user status icon global
    Datum: 26. August 2008 13:25

    Hallöchen,

    zu dem Thema Leuchtweitenregulierung ist das auch so eine Sache.
    Wenn da eine Zulassungsbehörde Probleme machen sollte,
    würde ich gerne erstmal wissen auf welche Rechtliche Grundlage diese gefordert wird.
    Denn wenn ich nichts überlesen habe steht in der Verordnung R-48 nur was von mindestens 4 Räder
    Link: Punkt 1 – Anwendungsbereich (Seite 4) :rp:
    Ansonsten müßte man auch noch mal messen ob die Punkte 6.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 nicht durch die
    Bauartbedingten Schwerpunktlage eingehalten werden…. 😮
    Denn ich glaube beim City-El ist es auch so definiert, daß es keine LWR braucht eben durch die
    minimale Veränderung durch Beladung….:confused:

    Bis denne

    Berny
    (SAM No. 040 / EVT 168 / ELMOTO / TWIKE 680 / Innoscooter Retro L / Citroên C-Zero)

    #1738
    imported_Berny
    Mitglied

    Re: Samzulassung mit/ohne LWR? #
    geschrieben von: Ansgar user status icon global
    Datum: 26. August 2008 13:54

    Hallo Zusammen,

    ich hab hier in Vorarlberg auch nur 2 Nummernschilder bekommen können. Immerhin das hintere als zweizeiliges Kuchenblech welches ich mit modifiziertem Nummerntafelhalter dann auch so eben hinein bekommen habe.
    Das einzeilige Nummernschild liegt bei mir im Regal :-)

    Gruss
    Ansgar

    #1739
    imported_Berny
    Mitglied

    Re: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? #
    geschrieben von: Ekris user status icon global
    Datum: 26. August 2008 15:20

    Hallo Jan, wie gesagt, ich hoffe du denkst an mich ;) mit einer Briefkopie, gerne als scan (ist wohl am einfachsten), emailadresse hinter meinem Synonym.

    Die Gesetzeslage, wie auch Bernd schreibt, zu L5e Leichtfahrzeugen mit 3 Rädern und mehr als 50km/h ist schwer zugänglich aber eindeutig -> 2 Nummernschilder sind Pflicht. Ausnahmegenehmigung ist eben Sache der Zulassungsstelle. Allen Hinweisen zur nicht vorhandenen Anbaumöglichkeit hat man sich in Bayern mit Verweis auf die Gesetzeslage entzogen.

    Nun ja .. dann, mit Jans hilfe eben der Versuch in einem Bundesland indem man nicht die Verfassung außer Kraft setzen muss um Ausnahmen zuzulassen (wie albern). Wenns dann eingetragen ist sollte dann hoffentlich auch die Ummeldung funktionieren (Prinzip Hoffnung) da die Genehmigung dann ja erteilt ist.

    Gruß

    christoph

Ansicht von 8 Beiträgen – 1 bis 8 (von insgesamt 8)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.