Antwort auf: Steuerbefreiung SAM

Startseite Foren Alte Forums Beitraege Steuerbefreiung SAM Antwort auf: Steuerbefreiung SAM

#2469
imported_Berny
Mitglied

Re: Steuerbefreiung SAM #
geschrieben von: SAM xx user status icon global
Datum: 23. Juli 2011 16:09

Glück gehabt, dass dein Finanzamt mitgespielt hat

Ich muss die 22 ¤ zahle.
Fakt ist das die Steuergesetzgebung einen Personenkraftwagen nach einer EWG-Richtlinie versteuert.
Wer unter Wiki Personenkraftwagen sucht erkennt, dass das EWG einen Personenkraftwagen als Fahrzeug mit mindestens 4 Rädern definitert.
Wenn eure SAM´s als Personenkraftwagen zugelassen sind braucht ihr in den Umweltzonen aber auch eine Plakette sonst gibt´s ein Ticket, da diese Zonen für Personenkraftwagen gelten!!

Zu dem bescheuerten Thema hab ich sogar Herrn Röttgen „Verkehrsministerium “ angeschrieben und tatsächlich eine Antwort bekommen. Darin hieß es, ja ich habe Recht damit dass die derzeitige Lösung und die Umsetzung der Finanzämter schwachsinnig ist und derzeit über eine Neuregelung „nachgedacht würde“.

Wollt noch den Weg gehen, wie die deutsche / europäische Gesetzgebung das „RAD“ definiert, immerhin hat SAM ja auch ein Lenkrad, somit also 4 Räder.
Hab´s dann aber gelassen bevor mein richtiger PKW dann als LKW besteuert wird wegen Lenkrad, Kurbelwellenrad, ungezählten Getriebrädern ……:hot: und hab dann Zähneknirschend GEZahlt.