Antwort auf: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild?

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imported_Berny
Mitglied

Re: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? #
geschrieben von: Ekris user status icon global
Datum: 26. August 2008 15:20

Hallo Jan, wie gesagt, ich hoffe du denkst an mich ;) mit einer Briefkopie, gerne als scan (ist wohl am einfachsten), emailadresse hinter meinem Synonym.

Die Gesetzeslage, wie auch Bernd schreibt, zu L5e Leichtfahrzeugen mit 3 Rädern und mehr als 50km/h ist schwer zugänglich aber eindeutig -> 2 Nummernschilder sind Pflicht. Ausnahmegenehmigung ist eben Sache der Zulassungsstelle. Allen Hinweisen zur nicht vorhandenen Anbaumöglichkeit hat man sich in Bayern mit Verweis auf die Gesetzeslage entzogen.

Nun ja .. dann, mit Jans hilfe eben der Versuch in einem Bundesland indem man nicht die Verfassung außer Kraft setzen muss um Ausnahmen zuzulassen (wie albern). Wenns dann eingetragen ist sollte dann hoffentlich auch die Ummeldung funktionieren (Prinzip Hoffnung) da die Genehmigung dann ja erteilt ist.

Gruß

christoph