Antwort auf: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild?

Startseite Foren Alte Forums Beitraege Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? Antwort auf: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild?

#1737
imported_Berny
Mitglied

Re: Samzulassung mit/ohne LWR? #
geschrieben von: Bernd Rische user status icon global
Datum: 26. August 2008 13:25

Hallöchen,

zu dem Thema Leuchtweitenregulierung ist das auch so eine Sache.
Wenn da eine Zulassungsbehörde Probleme machen sollte,
würde ich gerne erstmal wissen auf welche Rechtliche Grundlage diese gefordert wird.
Denn wenn ich nichts überlesen habe steht in der Verordnung R-48 nur was von mindestens 4 Räder
Link: Punkt 1 – Anwendungsbereich (Seite 4) :rp:
Ansonsten müßte man auch noch mal messen ob die Punkte 6.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 nicht durch die
Bauartbedingten Schwerpunktlage eingehalten werden…. 😮
Denn ich glaube beim City-El ist es auch so definiert, daß es keine LWR braucht eben durch die
minimale Veränderung durch Beladung….:confused:

Bis denne

Berny
(SAM No. 040 / EVT 168 / ELMOTO / TWIKE 680 / Innoscooter Retro L / Citroên C-Zero)