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Re: Samzulassung mit/ohne vorderes Nummernschild? #
geschrieben von: SAM15.Jan user status icon global
Datum: 26. August 2008 10:47
Ganz Recht Bernd,
Meine Erfahrung hiermit:
Im Kreis Segeberg (SE) wurde mir dieses gestern im Rahmen einer Ausnahmeregelung wie folgt
im Fahrzeugschein bestätigt: „Ausn. gem. §47FZV Erf. f. §10 ohne ford. amtl. Kennz.“
Die Zulassungsstelle am Wohnort hat dieses in der Hautpverwaltung beantragt, nach einer
Woche wurde es bestätigt und eingetragen. Die Gebühr betrug EUR 90,00.
Gleichso unkompliziert lief es im selben Verfahren mit der fehlenden Leuchtweitenregulierung.
LG